Begegnungsstätte und Gruppenangebote
Ein Angebot im Rahmen der Psychosozialen Dienste sind die Begegnungsstätte und offene Gruppenangebote
Begegnungsstätte und offene Gruppenangebote erreichen insbesondere Menschen:
- die psychisch erkrankt sind und durch andere sozialpsychiatrische Angebote nicht oder nur unzureichend angesprochen werden, aber dennoch einen Hilfebedarf haben
- ohne weitergehende fachärztliche ambulante oder stationäre medizinische Behandlung
- mit Mehrfachproblematik, d.h. Personen, die neben ihrer psychischen Erkrankung suchtgefährdet oder suchtkrank sind und / oder von Obdachlosigkeit betroffen sind
- mit fehlender Krankheitseinsicht
- die andere Hilfsangebote ablehnen
- die Schwierigkeiten haben und nicht in der Lage sind, die „normalen“ Freizeitangebote (alleine) zu nutzen
- die aktiv etwas für Regeneration und Erhalt ihrer seelischen Gesundheit tun möchten, mit dem Ziel, neuen Krisen und akuten Erkrankungen vorzubeugen (Krisenprävention)
- die einen niedrigschwelligen und leicht aktivierbaren Kontakt zum gemeindepsychiatrischen Hilfesystem auch in Zeiten relativer Stabilität erhalten wollen
- Menschen mit und ohne Erfahrung einer psychischen Erkrankung, die sich als Freiwillige engagieren oder im Rahmen von Selbsthilfeorganisationen tätig werden wollen.
Wir bieten gemeinsame Freizeitgestaltung durch Gruppenaktivitäten und Gruppengespräche, Kreativangebote sowie
Ausflüge und Gruppenreisen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Begegnungsstätte und die offenen Gruppenangebote sind im
Sozialgesetzbuch XII geregelt.
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