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Wohnheim



Das Wohnheim ist eine vollstationäre Wohn- und Rehabilitationseinrichtung mit 47 Plätzen.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 und § 54 SGB XII wird eine breit angelegte ganzheitliche Hilfe für Menschen
 
mit psychischer Behinderung vorgehalten.

Insbesondere die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist die Grundlage für ein individuelles und bedarfsgerechtes

Hilfeangebot im Wohnalltag und in der psychosozialen Betreuung.  
 

Das Wohnheim liegt inmitten einer Wohngegend (Nordend) am Rande der Frankfurter Innenstadt und ist mit einer

U-Bahn-Haltestelle direkt vor dem Haus und einer Bushaltestelle ganz in der Nähe gut an das öffentliche Nahverkehrsnetz

angebunden.

Direkt gegenüber befindet sich die „Deutsche Bibliothek“ und in der näheren Umgebung befinden sich viele Geschäfte,

ein Postamt, Kirchen, Arztpraxen etc. Parkanlagen sind ebenfalls gut erreichbar.

Es stehen ausschließlich Einzelzimmer zur Verfügung. Diese sind zweckmäßig und modern ausgestattet und verfügen über

fließend Warm- und Kaltwasser. Weitere sanitäre Anlagen befinden sich im Wohnbereich.

 

Die Zielgruppe des Wohnheims:
 

Im Wohnheim werden psychisch behinderte Erwachsene aufgenommen, die nicht mehr oder noch nicht wieder selbständig

wohnen können, also Hilfe in einem Heim benötigen. Unsere besondere Zielgruppe sind dabei die psychisch kranken

Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, einer

Beschäftigung oder einer anderen Tagesstrukturierung außerhalb des Heimes nachzugehen. Beides ist von

unserem Wohnheim aus möglich. In erster Linie nehmen wir Menschen aus dem Raum Frankfurt auf. Das Aufnahmealter

liegt in der Regel zwischen 30 und 60 Jahren.

Menschen mit körperlicher Pflegebedürftigkeit oder mit primärer Suchterkrankung können bei uns nicht aufgenommen

werden.
 
 

Die Ziele des Wohnheims:             
 

Grundintention des Wohnheims ist es, einen Lebens- und Schutzraum außerhalb der Klinik und inmitten eines Stadtteils zu

bieten. Hier kann der Bewohner sein Leben gestalten und weiß sich akzeptiert. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche

Grundlage der Rehabilitation. Diese Ausgangsbedingungen sollen die Bewohner in die Lage versetzen, mit Hilfe gezielter

Förderung Bindungs- und Beziehungsfähigkeit und auch die Fähigkeit zu einer selbständigen Lebensführung neu zu

entwickeln. So ist der Bewohner wieder in der Lage, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.
 

Das Wohnheim leistet bedarfsgerechte Hilfe. Darunter verstehen wir eine Hilfe, die sich an der Person des Hilfeempfängers

orientiert und dabei seine Ressourcen und Defizite, Wünsche und Bedürfnisse sowie die vereinbarten Zielsetzungen

berücksichtigt. Dabei kommt es auf das richtige Maß an Hilfe an: so viel Hilfe wie nötig und so wenig Hilfe wie möglich

anbieten.
 
 

Inhalte und Leitprinzipien des Wohnheims:
 

Nach der Aufnahme im Wohnheim ermittelt der Bezugsbetreuer mit dem Bewohner den Stand der Fähigkeiten und den

Hilfebedarf in den verschiedenen Lebensbereichen. Auf dieser Grundlage werden Betreuungsziele vereinbart und eine

Hilfeplanung aufgestellt.

Die Hilfeplanung ist Ausgangspunkt für die Betreuungsarbeit. Sie ist durch die praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung
 
ständiger Überprüfung und ggf. Veränderung unterworfen. Das Wohnheim des Sozialwerk Main Taunus e.V. fühlt sich

insbesondere folgenden Leitprinzipien verpflichtet:
 
 

1) Respektierung der Persönlichkeit


In unserem Wohnheim stehen die unveräußerliche Würde und der persönliche Wille der betroffenen Menschen selbst im

Vordergrund unseres Handelns. Verständnis, Ermutigung und Unterstützung sind wichtig auf dem Weg zu mehr

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.



2) Zusammenarbeit


Da wir Respekt und Integration für Menschen mit psychischer Behinderung in der Gesellschaft fordern, wollen wir auch die

innere Struktur unserer Wohneinrichtung durch die Prinzipien des Respekts und menschlicher Solidarität prägen. Das

Miteinander erfordert eine intensive, vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Personen, so

dass auch kritisch-konstruktives Auseinandersetzen möglich wird.



3) Fachliche Kompetenz


Wir erweitern fortlaufend unsere fachlichen Kompetenzen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten durch interne und

externe Fortbildungen. Dabei legen wir Wert auf gegenseitige Achtung, Information, Kommunikation und Einbeziehung der

Menschen aus dem sozialen Umfeld des Bewohners.



4) Einbeziehung der Bewohner


Die Einbeziehung der Menschen mit psychischen Behinderungen, ihrer Angehörigen und der gesetzlichen Betreuer(innen)

in wichtige Entscheidungsprozesse ist ein wesentliches Merkmal unserer Einrichtung.
 

 

Information über das Aufnahmeverfahren:
 

Es besteht die Möglichkeit, sich bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin einen Eindruck von unserem Haus und

unserer Arbeit mit den Bewohnern zu verschaffen. In einem Vorstellungsgespräch werden die Interessen und Bedürfnisse

des Bewerbers geklärt. Außerdem werden grundsätzliche  Informationen über die Rahmenbedingungen eines Aufenthaltes

im Wohnheim weitergegeben. Diese beziehen sich auf Ausstattung und Leistungen des Wohnheims, inhaltliche

Arbeitsweise, Rechte und Pflichten, finanzielle Rahmenbedingungen, u.s.w. Bei Interesse an einer Aufnahme wird ein

Probewohnen vereinbart. Der Zeitraum des Probewohnens beträgt in der Regel 14 Tage. Danach entscheiden alle

Beteiligten, ob eine Aufnahme möglich und sinnvoll ist.

 

Finanzierung der Betreuungskosten:
 

Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger sachlich

zuständig für die Hilfe im Wohnheim (§ 97 SBB XII). Die Leistungen der Sozialhilfe werden dabei ergänzend erbracht;
 
eigene Einkünfte wie z.B. Renten und Leistungen der BfA werden einbezogen. Für die Übernahme der Kosten durch den

überörtlichen Sozialhilfeträger sind ein ärztliches Gutachten und ein Sozialhilfeantrag erforderlich.
 


Veranstaltungen des Wohnheims

  
 
Datum Thema Ort
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