Das Wohnheim ist eine vollstationäre Wohn- und Rehabilitationseinrichtung mit 47 Plätzen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 und § 54 SGB XII wird eine breit angelegte ganzheitliche Hilfe für Menschen
mit psychischer Behinderung vorgehalten.
Insbesondere die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist die Grundlage für ein individuelles und bedarfsgerechtes
Hilfeangebot im Wohnalltag und in der psychosozialen Betreuung.
Das Wohnheim liegt inmitten einer Wohngegend (Nordend) am Rande der Frankfurter Innenstadt und ist mit einer
U-Bahn-Haltestelle direkt vor dem Haus und einer Bushaltestelle ganz in der Nähe gut an das öffentliche Nahverkehrsnetz
angebunden.
Direkt gegenüber befindet sich die „Deutsche Bibliothek“ und in der näheren Umgebung befinden sich viele Geschäfte,
ein Postamt, Kirchen, Arztpraxen etc. Parkanlagen sind ebenfalls gut erreichbar.
Es stehen ausschließlich Einzelzimmer zur Verfügung. Diese sind zweckmäßig und modern ausgestattet und verfügen über
fließend Warm- und Kaltwasser. Weitere sanitäre Anlagen befinden sich im Wohnbereich.
Die Zielgruppe des Wohnheims:
Im Wohnheim werden psychisch behinderte Erwachsene aufgenommen, die nicht mehr oder noch nicht wieder selbständig
wohnen können, also Hilfe in einem Heim benötigen. Unsere besondere Zielgruppe sind dabei die psychisch kranken
Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, einer
Beschäftigung oder einer anderen Tagesstrukturierung außerhalb des Heimes nachzugehen. Beides ist von
unserem Wohnheim aus möglich. In erster Linie nehmen wir Menschen aus dem Raum Frankfurt auf. Das Aufnahmealter
liegt in der Regel zwischen 30 und 60 Jahren.
Menschen mit körperlicher Pflegebedürftigkeit oder mit primärer Suchterkrankung können bei uns nicht aufgenommen
werden.
Die Ziele des Wohnheims:
Grundintention des Wohnheims ist es, einen Lebens- und Schutzraum außerhalb der Klinik und inmitten eines Stadtteils zu
bieten. Hier kann der Bewohner sein Leben gestalten und weiß sich akzeptiert. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche
Grundlage der Rehabilitation. Diese Ausgangsbedingungen sollen die Bewohner in die Lage versetzen, mit Hilfe gezielter
Förderung Bindungs- und Beziehungsfähigkeit und auch die Fähigkeit zu einer selbständigen Lebensführung neu zu
entwickeln. So ist der Bewohner wieder in der Lage, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.
Das Wohnheim leistet bedarfsgerechte Hilfe. Darunter verstehen wir eine Hilfe, die sich an der Person des Hilfeempfängers
orientiert und dabei seine Ressourcen und Defizite, Wünsche und Bedürfnisse sowie die vereinbarten Zielsetzungen
berücksichtigt. Dabei kommt es auf das richtige Maß an Hilfe an: so viel Hilfe wie nötig und so wenig Hilfe wie möglich
anbieten.
Inhalte und Leitprinzipien des Wohnheims:
Nach der Aufnahme im Wohnheim ermittelt der Bezugsbetreuer mit dem Bewohner den Stand der Fähigkeiten und den
Hilfebedarf in den verschiedenen Lebensbereichen. Auf dieser Grundlage werden Betreuungsziele vereinbart und eine
Hilfeplanung aufgestellt.
Die Hilfeplanung ist Ausgangspunkt für die Betreuungsarbeit. Sie ist durch die praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung
ständiger Überprüfung und ggf. Veränderung unterworfen. Das Wohnheim des Sozialwerk Main Taunus e.V. fühlt sich
insbesondere folgenden Leitprinzipien verpflichtet:
1) Respektierung der Persönlichkeit
In unserem Wohnheim stehen die unveräußerliche Würde und der persönliche Wille der betroffenen Menschen selbst im
Vordergrund unseres Handelns. Verständnis, Ermutigung und Unterstützung sind wichtig auf dem Weg zu mehr
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.
2) Zusammenarbeit
Da wir Respekt und Integration für Menschen mit psychischer Behinderung in der Gesellschaft fordern, wollen wir auch die
innere Struktur unserer Wohneinrichtung durch die Prinzipien des Respekts und menschlicher Solidarität prägen. Das
Miteinander erfordert eine intensive, vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Personen, so
dass auch kritisch-konstruktives Auseinandersetzen möglich wird.
3) Fachliche Kompetenz
Wir erweitern fortlaufend unsere fachlichen Kompetenzen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten durch interne und
externe Fortbildungen. Dabei legen wir Wert auf gegenseitige Achtung, Information, Kommunikation und Einbeziehung der
Menschen aus dem sozialen Umfeld des Bewohners.
4) Einbeziehung der Bewohner
Die Einbeziehung der Menschen mit psychischen Behinderungen, ihrer Angehörigen und der gesetzlichen Betreuer(innen)
in wichtige Entscheidungsprozesse ist ein wesentliches Merkmal unserer Einrichtung.
Information über das Aufnahmeverfahren:
Es besteht die Möglichkeit, sich bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin einen Eindruck von unserem Haus und
unserer Arbeit mit den Bewohnern zu verschaffen. In einem Vorstellungsgespräch werden die Interessen und Bedürfnisse
des Bewerbers geklärt. Außerdem werden grundsätzliche Informationen über die Rahmenbedingungen eines Aufenthaltes
im Wohnheim weitergegeben. Diese beziehen sich auf Ausstattung und Leistungen des Wohnheims, inhaltliche
Arbeitsweise, Rechte und Pflichten, finanzielle Rahmenbedingungen, u.s.w. Bei Interesse an einer Aufnahme wird ein
Probewohnen vereinbart. Der Zeitraum des Probewohnens beträgt in der Regel 14 Tage. Danach entscheiden alle
Beteiligten, ob eine Aufnahme möglich und sinnvoll ist.
Finanzierung der Betreuungskosten:
Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger sachlich
zuständig für die Hilfe im Wohnheim (§ 97 SBB XII). Die Leistungen der Sozialhilfe werden dabei ergänzend erbracht;
eigene Einkünfte wie z.B. Renten und Leistungen der BfA werden einbezogen. Für die Übernahme der Kosten durch den
überörtlichen Sozialhilfeträger sind ein ärztliches Gutachten und ein Sozialhilfeantrag erforderlich.
Veranstaltungen des Wohnheims